Rechtsgebiet

Arbeitsrecht

Ihre Rechte im Arbeitsverhältnis
wir setzen sie durch.

Eine Kündigung, eine Abmahnung oder ausstehende Lohnzahlungen sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine persönliche Belastung. In solchen Momenten stehen wir Ihnen mit Fachkompetenz und Einfühlungsvermögen zur Seite. Unser Ziel: Ihre Rechte sichern und Ihre Zukunft schützen.

Kündigungsschutz – schnelle Reaktion ist entscheidend

Greift auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Andernfalls gilt die Kündigung selbst dann als wirksam, wenn sie unrechtmäßig war. Wir prüfen Ihre Situation sorgfältig und setzen uns dafür ein, dass Ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt oder Sie eine faire Abfindung erhalten.

Abmahnungen überprüfen

Nicht jede Abmahnung ist rechtlich haltbar. Wir kontrollieren, ob formale Anforderungen erfüllt sind und ob die Vorwürfe zutreffen – und wehren unberechtigte Abmahnungen entschieden ab.

Ausstehender Lohn oder Vergütung

Rückständiger Lohn, nicht gezahlte Überstundenvergütung oder offene Bonuszahlungen: Wir machen geltend, was Ihnen zusteht – schnell und konsequent.

Wir vertreten Sie in allen Fragen des Individualarbeitsrechts: Von Kündigungen und Abmahnungen über Vergütungsansprüche bis hin zu Fragen rund um Arbeitsverträge, Teilzeit oder Elternzeit. Dabei verbinden wir juristische Präzision mit menschlicher Empathie – damit Sie nicht nur rechtlich, sondern auch persönlich gestärkt aus der Situation hervorgehen.

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