Rechtsgebiet

Gewerberaummiete

Gewerberaummiete
in der Metropolregion Rhein-Neckar

Im Bereich der Geschäftsraummiete vertritt Rechtsanwalt Schönemann sowohl Vermieter, Wohnungsgesellschaften als auch Mieter.

Bei der Gewerberaummiete geht es häufig um erhebliche finanzielle Interessen beider Seiten und wichtige berufliche oder betriebliche Belange. Sowohl Mieter als auch Vermieter sind regelmäßig an einem störungsfreien Mietverhältnis interessiert.

Von besonderer Bedeutung ist daher die Vertragsgestaltung des Geschäftsraummietvertrages. Im Unterschied zur Wohnraummiete ist der Gestaltungsspielraum bei der Gewerberaummiete erheblich größer; viele Klauseln können im Wesentlichen frei vereinbart werden – Fehler können hier existenzgefährdende Folgen haben.

Wegen der oft hohen wirtschaftlichen Bedeutung der Mietzahlungen entweder als Einnahme auf Vermieter- oder als Ausgabe auf Mieterseite spielen zudem Fragen rund um die Beendigung eines gewerblichen Miet- oder Pachtverhältnisses eine zentrale Rolle.

Für alle Fragen der gewerblichen Miete ist Rechtsanwalt Stefan Schönemann als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit über 20-jähriger Berufserfahrung Ihr fachkompetenter Interessenvertreter – durch Beratung, Vertragsgestaltung, außergerichtlich, vor Gericht und in der Zwangsvollstreckung.

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