Makler- und Immobilienrecht
in der Metropolregion Rhein-Neckar
Maklerrecht
Das Maklerrecht ist ein Rechtsgebiet, das nur von wenigen Rechtsanwälten schwerpunktmäßig bearbeitet wird. Die gesetzlichen Regelungen sind dünn.
Es ist Erfahrung und Kenntnis der zahlreichen Einzelfallentscheidungen der Rechtsprechung unerlässlich, um die Rechtslage sicher beurteilen zu können. Oft entscheiden Kleinigkeiten, ob z. B. ein Maklerprovisionsanspruch besteht oder nicht.
RA Schönemann berät Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Maklerverträgen und vertritt Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsforderungen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Immobilienrecht
Beim Verkauf oder Erwerb einer Immobilie geht es regelmäßig um viel Geld. Qualifizierte Begleitung ist empfehlenswert, denn häufig müssen Fehler bei der Vertragsgestaltung teuer bezahlt werden. Wichtige Unterlagen im Zusammenhang mit einer Immobilientransaktion werden oft nicht oder nur nachlässig zur Kenntnis genommen, Mängel an der Immobilie häufig verschwiegen.
Anders als der Notar prüft ein Rechtsanwalt einen Immobilienvertrag ausschließlich orientiert an Ihren Interessen und Rechten.
Ob Fragen zu vermieteten Immobilien, Kauf/Verkauf von Eigentumswohnungen, Wohn- und Nießbrauchrechten oder des Erbbaurechts: RA Schönemann bietet rechtlich fundierte Beratung, die sich lohnt. Er unterstützt Sie, um Risiken zu vermeiden. Im Konfliktfall vertritt er Sie außergerichtlich und gerichtlich, um Ihre Rechte durchzusetzen.