Versicherungsrecht
in der Metropolregion Rhein-Neckar
Haftpflichtversicherungsrecht
Ihre private Haftpflichtversicherung lehnt den Versicherungsschutz ab oder kürzt Leistungen? Sie sind nach einem verursachten Verkehrsunfall im Zusammenhang mit Unfallflucht, Alkohol am Steuer oder Rauschmitteln Regressansprüchen Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung ausgesetzt? Oder Sie haben allgemeinen Beratungsbedarf zu Kündigungsmöglichkeiten oder zum Versicherungsschutz?
Herr Meng unterstützt Sie aufgrund jahrelanger Expertise im Versicherungsrecht mit der zusätzlichen Erfahrung als Fachanwalt im Verkehrsrecht zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auch gegenüber den Versicherungen. Erst im Juni diesen Jahres hat er erfolgreich den theoretischen Teil zum Erwerb des Fachanwaltstitels im Versicherungsrecht absolviert. Mit der vorhandenen Doppelkompetenz erhalten Sie maßgeschneiderte Strategien und eine engagierte Vertretung gegenüber den Versicherern.
Sachversicherungsrecht
Egal, ob nach einem Brand-, Hagel- oder Sturmschaden oder nach einem Einbruchsdiebstahl, Herr Meng hilft Ihnen zur Durchsetzung der erforderlichen Schadensumme gegenüber der Gebäudeversicherung oder der Hausratversicherung – sowohl bei Ablehnung des Versicherungsschutzes als auch bei Streit über die Höhe der von der Versicherung gekürzten Leistungen.
Bei der Durchsetzung von Leistungen gegenüber Ihrer Kaskoversicherung nach Ablehnung des Versicherungsschutzes oder Kürzungen der Erstattungen kommt Herrn Meng zusätzlich die Erfahrung als Fachanwalt für Verkehrsrecht zugute.
Personenversicherungsrecht
Sowohl bei Streit über die eingetretene Berufsunfähigkeit, beim Vorliegen eines Unfalls über die Höhe der Invaliditätssumme, bei geltend gemachten Stornierungskosten nach Reiserücktritt oder Reiseabbruch als auch bei Ablehnung von Leistungserstattungen gegenüber der privaten Krankenversicherung steht Ihnen Herr Meng ebenso kompetent zur Seite.
Streitigkeiten über die Höhe der Arztrechnungen nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte sind hiervon ausgenommen. In diesem Falle empfiehlt sich die Kontaktierung des entsprechenden Gebührenausschusses der zuständigen Landesärztekammer, die solche Streitigkeiten kostenlos prüft. Ebenfalls nicht umfasst hiervon sind Streitigkeiten mit der gesetzlichen Krankenversicherung, die dem Bereich des Sozialrechts zuzuordnen sind.
Rechtsschutzversicherungsrecht
Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung durch Einholung erforderlicher Deckungszusagen für Mandanten und – in wenigen Einzelfällen – damit verbundener Deckungsklagen vertritt Herr Meng Sie auch in diesem Bereich.