Wohnraummietrecht
in der Metropolregion Rhein-Neckar
Das Wohnraummietrecht ist von hoher praktischer Bedeutung für viele Bürger, sowohl für Vermieter als auch für Mieter.
RA Schönemann ist auf die rechtliche Beratung und Vertretung institutionalisierter und privater Vermieter sowie Mieter spezialisiert.
Die Belange seiner Mandanten kennt er durch über 20-jährige Berufserfahrung und regelmäßige Fortbildung.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein e. V. und seit 2006 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Im Mittelpunkt seiner Arbeit stehen Ihre Interessen im konkreten Fall. Typische Bereiche des Wohnraummietrechts sind:
- Gestaltung des Mietvertrages
- Mängel
- Zahlungsverzug
- Störung des Hausfriedens
- Erhöhung der Miete
- Kaution
- Kündigung des Mietverhältnisses
- Zwangsräumung
RA Schönemann unterstützt Sie effektiv – durch Beratung, Vertragsgestaltung, außergerichtlich, vor Gericht und in der Zwangsvollstreckung.