Maklerrecht
in der Metropolregion Rhein-Neckar
Das Maklerrecht ist ein Rechtsgebiet, das nur von wenigen Rechtsanwälten schwerpunktmäßig bearbeitet wird.
Die gesetzlichen Regelungen sind dünn.
Es ist Erfahrung und Kenntnis der zahlreichen Einzelfallentscheidungen der Rechtsprechung unerlässlich, um die Rechtslage sicher beurteilen zu können.
Oft entscheiden Kleinigkeiten, ob z. B. ein Maklerprovisionsanspruch besteht oder nicht.
RA Schönemann berät Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Maklerverträgen und vertritt Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsforderungen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.